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   BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05   

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BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05 (https://dejure.org/2010,2030)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2010 - Xa ZR 100/05 (https://dejure.org/2010,2030)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05 (https://dejure.org/2010,2030)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Thermoplastische Zusammensetzung

    Art 2 § 6 Abs 1 Nr 2 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst b EuPatÜbk
    Europäisches Patent: Ausführbare Offenbarung der Erfindung; Charakterisierung eines ausführbar offenbarten erfindungsgemäßen Erzeugnisses - Thermoplastische Zusammensetzung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer schützenwerten Erfindung im Zusammenhang mit einer thermoplastischen Zusammensetzung; Offenbarung einer Erfindung bei einem allgemeinen Beitrag zur Erfindung und zum Stand der Technik; Charakterisierung eines Erzeugnisses durch Angabe des ...

  • rewis.io

    Europäisches Patent: Ausführbare Offenbarung der Erfindung; Charakterisierung eines ausführbar offenbarten erfindungsgemäßen Erzeugnisses - Thermoplastische Zusammensetzung

  • rewis.io

    Europäisches Patent: Ausführbare Offenbarung der Erfindung; Charakterisierung eines ausführbar offenbarten erfindungsgemäßen Erzeugnisses - Thermoplastische Zusammensetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer schützenwerten Erfindung im Zusammenhang mit einer thermoplastischen Zusammensetzung; Offenbarung einer Erfindung bei einem allgemeinen Beitrag zur Erfindung und zum Stand der Technik; Charakterisierung eines Erzeugnisses durch Angabe des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Thermoplastische Zusammensetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 184, 300
  • GRUR 2010, 414
  • GRUR Int. 2010, 749
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.07.1984 - X ZB 18/83

    Acrylfasern

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    Damit wird dem Schutz spekulativ beanspruchter, weiter Bereiche, zu deren Erschließung die Erfindung keinen Beitrag leistet und die in vollem Umfang zu erreichen sie den Fachmann nicht in die Lage versetzt, und deren ungerechtfertigter Monopolisierung entgegengewirkt, wie dies auch schon das Anliegen etwa der zum Erteilungsverfahren des früheren Rechts ergangenen, aber für die Prüfung der ausführbaren Offenbarung bei einem erteilten Patent nicht ohne Weiteres heranzuziehenden Entscheidung "Acrylfasern" (BGHZ 92, 129; zu deren Heranziehung im Nichtigkeitsverfahren Sen.Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 156/04, GRUR 2009, 749 - Sicherheitssystem; vgl. weiter Meier-Beck in Festschr. f. E. Ullmann, 2006, S. 495, 499 ff.) war.
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 156/04

    Sicherheitssystem

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    Damit wird dem Schutz spekulativ beanspruchter, weiter Bereiche, zu deren Erschließung die Erfindung keinen Beitrag leistet und die in vollem Umfang zu erreichen sie den Fachmann nicht in die Lage versetzt, und deren ungerechtfertigter Monopolisierung entgegengewirkt, wie dies auch schon das Anliegen etwa der zum Erteilungsverfahren des früheren Rechts ergangenen, aber für die Prüfung der ausführbaren Offenbarung bei einem erteilten Patent nicht ohne Weiteres heranzuziehenden Entscheidung "Acrylfasern" (BGHZ 92, 129; zu deren Heranziehung im Nichtigkeitsverfahren Sen.Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 156/04, GRUR 2009, 749 - Sicherheitssystem; vgl. weiter Meier-Beck in Festschr. f. E. Ullmann, 2006, S. 495, 499 ff.) war.
  • BGH, 09.10.1990 - X ZB 13/89

    Patentfähigkeit einer auf die weitere Verarbeitung und die qualitative

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    Die ausführbare Offenbarung erfasst in solchen Fällen nur die Bereiche, in denen sich die Ausführbarkeit aus den offenbarten oder dem nacharbeitenden Fachmann geläufigen Maßnahmen ergibt oder in denen sie, insbesondere bei punktuellen Offenbarungen, jedenfalls plausibel ist (vgl. BGHZ 112, 297 - Polyesterfäden; zur fehlenden Angabe einer Obergrenze EPA T 586/97).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    b) Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass sich bei der Nacharbeitung der Lehre der japanischen Offenlegungsschrift Hei 2-201811 (D1) die in der Merkmalsgruppe 2 genannten Werte unmittelbar und zwangsläufig eingestellt hätten (vgl. BGHZ 179, 168, 173 Tz. 25 - Olanzapin m.w.N.).
  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    Der Senat hat dabei die Fassung des Patentanspruchs 1 in der Verfahrenssprache geändert, um die sich bei einem Sprachwechsel regelmäßig ergebenden Schwierigkeiten und insbesondere die sachlich nicht veranlasste Änderung der maßgeblichen Fassung der Unteransprüche zu vermeiden (vgl. BGH, Urt. v. 23.9.2008 - X ZR 135/04, GRUR 2009, 42 - Multiplexsystem; Sen.Urt. v. 18.6.2009 - Xa ZR 138/05, GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    Das "Taxol"-Urteil des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 147, 306) betrifft den Fall, dass ein bestimmter Verfahrensschritt (dort: Veresterung) nur in einer bestimmten Weise ausführbar offenbart ist; dies reicht für die Ausführbarkeit des geschützten Verfahrens grundsätzlich aus, auch wenn nicht alle denkbaren Verfahrensgestaltungen ausführbar offenbart sind (so auch BGH, Urt. v. 1.10.2002 - X ZR 112/99, GRUR 2003, 223 - Kupplungsvorrichtung II).
  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    Damit reicht die ausführbare Offenbarung hier so weit, wie sie sich aus dem Herstellungsverfahren ergibt; dies schließt allerdings nicht nur Erzeugnisse ein, die nach dem Verfahren nach Patentanspruch 15 hergestellt werden, sondern auch Erzeugnisse, die auf anderem Weg hergestellt worden sind, aber die gleichen Eigenschaften aufweisen (BGHZ 122, 144, 155 - tetraploide Kamille; BGHZ 135, 369 - Polyäthylenfilamente).
  • BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04

    Sachverständigenablehnung III

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    Der Senat hat dabei die Fassung des Patentanspruchs 1 in der Verfahrenssprache geändert, um die sich bei einem Sprachwechsel regelmäßig ergebenden Schwierigkeiten und insbesondere die sachlich nicht veranlasste Änderung der maßgeblichen Fassung der Unteransprüche zu vermeiden (vgl. BGH, Urt. v. 23.9.2008 - X ZR 135/04, GRUR 2009, 42 - Multiplexsystem; Sen.Urt. v. 18.6.2009 - Xa ZR 138/05, GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • BGH, 01.10.2002 - X ZR 112/99

    "Kupplungsvorrichtung II"; Anforderungen an die Darstellung der Erfindung

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    Das "Taxol"-Urteil des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 147, 306) betrifft den Fall, dass ein bestimmter Verfahrensschritt (dort: Veresterung) nur in einer bestimmten Weise ausführbar offenbart ist; dies reicht für die Ausführbarkeit des geschützten Verfahrens grundsätzlich aus, auch wenn nicht alle denkbaren Verfahrensgestaltungen ausführbar offenbart sind (so auch BGH, Urt. v. 1.10.2002 - X ZR 112/99, GRUR 2003, 223 - Kupplungsvorrichtung II).
  • BGH, 14.03.1972 - X ZB 2/71

    Stofferfindung

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05
    Damit kann - nicht anders als bei der erstmaligen Zurverfügungstellung eines neuen Stoffs - im Ausgangspunkt ein Erzeugnis mit diesen Eigenschaften zugunsten der Beklagten absolut, d.h. unabhängig von seinem Herstellungsweg, geschützt sein (vgl. zur früheren Rechtslage BGHZ 58, 280, 281 - Imidazoline).
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

    Angesichts dessen liegt kein Fall vor, in dem es geboten wäre, den geschützten Gegenstand auf die konkret offenbarte Ausführungsform eines solchen mobilen Systems zu beschränken (s. dazu BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05, BGHZ 184, 300 - Thermoplastische Zusammensetzung).
  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Ein dem Sachverhalt der Entscheidung "Thermoplastische Zusammensetzung" (BGH, Urt. v. 25.2.2010 - Xa ZR 100/05 Tz. 23, GRUR 2010, 414) vergleichbarer oder ähnlicher Fall ist hier nicht zu beurteilen.
  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

    Dagegen verstößt eine generalisierende Formulierung in einem Patentanspruch gegen das Gebot deutlicher und vollständiger Offenbarung, wenn sie den durch das Patent geschützten Bereich über die erfindungsgemäße, dem Fachmann in der Beschreibung an die Hand gegebene Lösung hinaus verallgemeinert (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05, BGHZ 184, 300, 306 f. - Thermoplastische Zusammensetzung; BGH, Urteil vom 27. November 2012 - X ZR 58/07, BGHZ 195, 364 Rn. 38 - Neurale Vorläuferzellen II; vgl. auch EPA Technische Beschwerdekammer, Entscheidung vom 9. März 1994 - T 435/91, GRUR Int. 1995, 591, Rn. 22.1 - Reinigungsmittel/UNILEVER).
  • BPatG, 23.11.2010 - 3 Ni 47/08

    Buprenorphinpflaster - Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Insbesondere sei auch die von der Klägerin herangezogene Rechtsprechung zur Ausführbarkeit von Patentansprüchen mit offenen Bereichsangaben (BGH GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung) vorliegend nicht anwendbar.

    Eine ausführbare Offenbarung der Erfindung ist deshalb zu verneinen, da der geschützte Gegenstand im Patentanspruch durch eine generalisierende Formulierung über die dem Fachmann in der Gesamtheit der Unterlagen an die Hand gegebene Lösung hinaus so weit verallgemeinert, dass der Patentschutz über den Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinausgeht (BGH GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung; vgl dazu auch GRUR Int. 2010, 158 EPA T1063/06 - Durchgriffsanspruch/BAYER SCHERING PHARMA AG; GRUR Int. 1997, 918 - Modifizieren von Pflanzenzellen/MYCOGEN; GRUR Int. 1994, 957 - Dieselkraftstoff/Exxon; Busse/Keukenschrijver , PatG, 6. Aufl. (2003) , § 34 Rn. 84ff.).

    Dem steht nicht entgegen, dass es für die Annahme einer ausführbaren Lehre nach einhelliger Auffassung ausreichend ist, wenn zumindest ein nacharbeitbarer Weg zur Ausführung der beanspruchten Erfindung offenbart worden ist (vgl. BGH GRUR 2010, 901, 903 - Polymerisierbare Zementmischung; GRUR 2010, 414 - Sicherheitssystem; GRUR 2001, 813 - Taxol; Busse/Keukenschrijver , PatG, 6. Aufl. (2003) § 34 Rn. 278; zur Rspr. der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts; vgl dort 6. Aufl. 2010 II.A.3.b m. w. N.) und darüber hinaus nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls in Verfahren, die erteilte Patente betreffen, auch nicht grundsätzlich erforderlich ist, dass alle denkbaren, unter den Wortlaut des Patentanspruchs fallenden Ausgestaltungen ausgeführt werden können bzw die Ausführbarkeit in der gesamten Anspruchsbreite offenbart ist (zu Art. 11 § 6 Abs. 2 Nr. 2 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 lit. b EPÜ: BGH GRUR 2010, 414, 415 - Thermoplastische Zusammensetzung; GRUR 2003, 223 - Kupplungsvorrichtung II; GRUR 2001, 813 - Taxol; Art. 83 EPÜ einbeziehend: BGH GRUR 2010, 901, 903 - Polymerisierbare Zementmischung; a. A. die st. Rspr. der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts; vgl. Rspr. der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts 6. Aufl. 2010 II.A.3.c m. w. N; zu Art. 100 lit. b EPÜ EPA ABlEPA 1995, 188 = GRUR Int. 1995, 591, 592 - Reinigungsmittel/UNILEVER; GRUR Int. 1997, 918 - Modifizieren von Pflanzenzellen/MYCOGEN; a. A. ferner Schulte/Moufang , PatG.

    Ebenso wie im Fall einer generalisierenden Formulierung, in der physikalische Eigenschaften durch einen einseitig offenen Bereich mittels zwei einander entgegenwirkende Parameter definiert wird, ohne dass die sich aus dem Zusammenwirken der Parameter ergebenden Schranken offenbart sind, geht hier deshalb der gewährte Patentschutz über den Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinaus (vgl. zu Art. 11 § 6 Abs. 2 Nr. 2 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 lit. b EPÜ: BGH GRUR 2010, 414 - Thermoplastische Zusammensetzung; zu Art. 83 EPÜ: EPA GRUR Int. 2010, 158 - Durchgriffsanspruch/BAYER SCHERING PHARMA AG; Rspr. der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts, a. a. O. II.A.4.2 und II.A.6.1. - m. w. N).

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 90/09
    Das "D..."-Urteil betrifft den Fall, dass ein bestimmter Verfahrensschritt (dort: Veresterung) nur in einer bestimmten Weise ausführbar offenbart ist; dies reicht - wie der Bundesgerichtshof unlängst in der Entscheidung "Thermoplastische Zusammensetzung" (GRUR 2010, 414) bestätigt hat - für die Ausführbarkeit des geschützten Verfahrens grundsätzlich aus, auch wenn nicht alle denkbaren Verfahrensgestaltungen ausführbar offenbart sind.

    In diesen Fällen der "generischen" Beanspruchung eines bestimmten Verfahrensschritts gehört bei wertender Betrachtung das generische Merkmal in seiner allgemeinen Bedeutung zur Problemlösung; nicht die konkrete Art und Weise der Veresterung, sondern die Veresterung als solche bildete im "D..."-Fall einen Bestandteil der erfindungsgemäßen Lehre, und der Schutz der erfinderischen Leistung wäre unangemessen verkürzt worden, wenn der Patentschutz auf ein bestimmtes, als durchführbar offenbartes Veresterungsverfahren beschränkt worden wäre (BGH, GRUR 2010, 414, 415 - Thermoplastische Zusammensetzung).

    In einem solchen Fall beansprucht der Satz Geltung, dass der mögliche Patentschutz durch den Beitrag zum Stand der Technik begrenzt wird (BGH, GRUR 2010, 414, 415 - Thermoplastische Zusammensetzung, m. w. Nachw.).

    Die "ausführbare Offenbarung" erfasst in solchen Fällen nur die Bereiche, in denen sich die Ausführbarkeit aus den offenbarten oder dem nacharbeitenden Fachmann geläufigen Maßnahmen ergibt oder in denen sie, insbesondere bei punktuellen Offenbarungen, jedenfalls plausibel ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 414, 415 - Thermoplastische Zusammensetzung, m. w. Nachw.).

    Damit wird dem Schutz spekulativ beanspruchter, weiter Bereiche, zu deren Erschließung die Erfindung keinen Beitrag leistet und die in vollem Umfang zu erreichen sie den Fachmann nicht in die Lage versetzt, und deren ungerechtfertigter Monopolisierung entgegengewirkt (BGH, GRUR 2010, 414, 415 - Thermoplastische Zusammensetzung).

  • BGH, 27.11.2012 - X ZR 58/07

    Neurale Vorläuferzellen II

    In einem solchen Fall beansprucht der Satz Geltung, dass der mögliche Patentschutz durch den Beitrag zum Stand der Technik begrenzt wird (BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05, BGHZ 184, 300 = GRUR 2010, 414 Rn. 23 - Thermoplastische Zusammensetzung).
  • BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08

    Maschinensatz

    Der Senat hat deshalb einen Sprachwechsel bei der Formulierung beschränkter Patentansprüche mehrfach als zwar zulässig, aber zur Vermeidung zusätzlicher Auslegungsprobleme unzweckmäßig angesehen (zuletzt Sen.Urt. v. 25.2.2010 - Xa ZR 100/05, GRUR 2010, 414 Tz. 8 - Thermoplastische Zusammensetzung [für BGHZ vorgesehen]).
  • BGH, 06.08.2013 - X ZB 2/12

    Tintenstrahldrucker

    Sie kann ferner dazu führen, dass der Gegenstand des Schutzrechts nicht schutzfähig ist, weil zumindest eine unter den Anspruch fallende Ausführungsform durch den Stand der Technik vorweggenommen oder nahegelegt ist, oder dass die Erfindung nicht mehr so offenbart ist, dass der Fachmann sie ausführen kann (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - Xa ZR 100/05, BGHZ 184, 300 = GRUR 2010, 414 Rn. 23 - Thermoplastische Zusammensetzung).
  • BPatG, 19.03.2013 - 21 W (pat) 45/08

    Präzisionskoaxialkabel - Patentbeschwerdeverfahren - "Präzisionskoaxialkabel" -

    Offenbart eine Erfindung ein Verfahren, durch das ein Erzeugnis erhalten werden kann, dessen physikalische Eigenschaften in einen einseitig offenen Bereich fallen, rechtfertigt dies den Patentschutz für das Erzeugnis nicht, wenn dessen physikalische Eigenschaften allein durch diesen einseitig offenen Bereich gekennzeichnet sind (in Fortführung der Entscheidung BGH GRUR 2010, 414 ff. - Thermoplastische Zusammensetzung).

    Die Erfindung ist in den ursprünglichen Unterlagen der Anmeldung nämlich deshalb nicht ausführbar offenbart, weil der zu schützende Gegenstand im Patentanspruch durch offene Bereichsangaben für physikalische Eigenschaften über die dem Fachmann in der Gesamtheit der Unterlagen an die Hand gegebene Lösung hinaus soweit verallgemeinert würde, dass der Patentschutz über den Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinausginge (BGH GRUR 2010, 414-416 - Thermoplastische Zusammensetzung).

    Auch wenn zukünftig noch geringere Toleranzen durch noch hochwertigere Fertigungsvorgänge erzielt werden können, zeigt die gesamte Anmeldung aber keinen Weg auf, wie der Fachmann derartige Koaxialkabel in die Hand bekommen kann (BGH GRUR 2010, 414-416 - Thermoplastische Zusammensetzung, Rdn. 22).

    Damit verallgemeinert diese generalisierende Formulierung den im Merkmal M6 beanspruchten Bereich über die erfindungsgemäße, dem Fachmann in der Beschreibung an die Hand gegebene Lösung hinaus, weil ein einseitig offener Bereich durch eine Toleranzobergrenze definiert wird, ohne dass die Schranken, die sich aufgrund von selbstverständlich immer vorauszusetzenden und damit unvermeidbaren Fertigungsungenauigkeiten ergeben, offenbart sind (BGH GRUR 2010, 414-416 - Thermoplastische Zusammensetzung, Rdn. 23).

    Da der Außendurchmesser des Innenleiters des Koaxialkabels nach Patentanspruch 1 aber nicht auf die maximale Toleranz beschränkt ist, die mit dem in der Anmeldung beschriebenen Verfahren erreicht werden kann, rechtfertigt die Offenbarung den beanspruchten umfassenden Patentschutz nicht (BGH GRUR 2010, 414-416 - Thermoplastische Zusammensetzung, Rdn. 24).

  • BPatG, 24.07.2012 - 4 Ni 21/10

    Fixationssystem - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fixationssystem" -

    Damit ist zugleich der geschützte Gegenstand im Patentanspruch durch eine generalisierende Formulierung über die dem Fachmann in der Gesamtheit der Unterlagen an die Hand gegebene Lösung hinaus so weit verallgemeinert, dass der Patentschutz über den geleisteten Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik hinausgeht (BGH GRUR 2010, 901, Tz. 36 - Polymerisierbare Zementmischung; GRUR 2010, 414, Tz. 23 - Thermoplastische Zusammensetzung).

    Dem steht nicht entgegen, dass es für die Annahme der Ausführbarkeit einer generischen Lehre nach einhelliger Auffassung ausreichend ist, wenn zumindest ein nacharbeitbarer Weg zur Ausführung der beanspruchten Erfindung offenbart worden ist (BGH GRUR 2010, 414, Tz. 23 - Thermoplastische Zusammensetzung; GRUR 2001, 813 - Taxol; Busse/Keukenschrijver, § 34 Rdnr. 278).

    Die ausführbare Offenbarung erfasst auch in solchen Fällen nur die Bereiche, in denen sich die Ausführbarkeit aus den offenbarten oder den dem nacharbeitenden Fachmann geläufigen Maßnahmen ergibt oder in denen sie, insbesondere bei punktuellen Offenbarungen, jedenfalls plausibel ist (BGH GRUR 2010, 414, Tz. 23 - Thermoplastische Zusammensetzung), während sie dort zu verneinen ist, wo die durch den Patentanspruch beanspruchte Problemlösung nur partiell ausführbar gelöst wird und der Fachmann im Übrigen mangels Hinweisen in den Anmeldeunterlagen und der Patentschrift vor einen Erfindungsauftrag gestellt wird (BPatG GRUR 2011, 905, Tz. 72 - Buprenorphinpflaster, m. w. H.).

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2018 - 2 U 30/16

    Zur Form des Lizenzvertrags

  • BPatG, 11.03.2019 - 4 Ni 17/17

    Polymerschaum III

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 120/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Verfahren zur Verbesserung

  • BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08

    Patentrecht: Patentfähigkeit eines auf ein Herstellungsverfahren gerichteten

  • BPatG, 17.12.2018 - 4 Ni 16/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Diagnose von Sepsis und

  • BPatG, 19.02.2019 - 4 Ni 48/17

    Verschleißschutzschicht - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09

    Dentalgerätesatz - EPÜ Art. 54 Abs. 1, 2

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
  • BGH, 12.03.2019 - X ZR 32/17

    Offenbarung eines Patentanspruchs bei über Wertebereich hinausgehender Lehre

  • BGH, 12.03.2019 - X ZR 34/17

    Cer-Zirkonium-Mischoxid II

  • BGH, 17.01.2017 - X ZR 11/15

    Patentnichtigkeitsverfahren: Ausführbare Offenbarung eines In-vitro-Verfahrens

  • BPatG, 20.10.2015 - 4 Ni 6/14

    Verfahren zum Prüfen von Reifen - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren

  • BGH, 10.11.2015 - X ZR 88/13

    Widerruf eines Patents: Anforderungen an die Offenbarung einer Erfindung

  • LG Düsseldorf, 03.11.2011 - 4b O 67/10

    Händler darf patentierte Magnetowiderstands-Sensoren mit einem Schichtsystem für

  • BPatG, 04.11.2021 - 6 Ni 7/20

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Aufbaupfosten für ein Dentalimplantat

  • LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4b O 8/16

    Zirkoniumoxid

  • BPatG, 06.05.2010 - 3 Ni 60/08

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BGH, 07.10.2014 - X ZR 168/12

    Deutliche und vollständige Offenbarung einer zum Patent angemeldeten Erfindung

  • BGH, 06.07.2010 - X ZR 115/07

    "Direkt oder indirekt mit einer Maschine oder einem manuell betreibbaren

  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 73/09

    Unzulässige Erweiterung des Gegenstands eines Patents bzgl. eines Verfahrens zum

  • BGH, 14.12.2021 - X ZR 107/19

    Patentnichtigkeitssache: Neuheit eines Wirkstoffeinsatzes zur Prävention vor

  • BPatG, 28.06.2011 - 3 Ni 10/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Ausschließung von der Ausübung des bei

  • BPatG, 15.01.2019 - 3 Ni 46/16
  • BPatG, 26.02.2013 - 3 Ni 28/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Bindungswirkung des Bundespatentgerichts

  • BPatG, 04.05.2018 - 4 Ni 36/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Activity Monitoring (europäisches Patent)" -

  • BPatG, 04.06.2013 - 4 Ni 16/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung zur Schwingungserregung" - keine

  • BPatG, 01.10.2019 - 4 Ni 23/17
  • BGH, 16.01.2014 - X ZR 78/12

    Patentfähigkeit eines Zentrifugierorgans mit einem in besonderer Weise

  • BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lysimeterstation" - in der mündlichen

  • BGH, 17.12.2020 - X ZR 15/19

    Rechtsstreit um ein Patent bezüglich eines Verfahrens zur L-Aminosäureproduktion

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 90/09

    Patentierung eines Verfahrens zur Synthese eines an β-Anomer angereicherten

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 154/14
  • BPatG, 16.07.2019 - 4 Ni 3/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Seilgartensicherung zum Schutz von Personen

  • BPatG, 07.02.2019 - 1 Ni 22/17
  • BPatG, 25.10.2016 - 3 Ni 6/15
  • BPatG, 14.04.2011 - 3 Ni 28/09
  • BPatG, 19.01.2023 - 3 Ni 29/19
  • BPatG, 06.12.2021 - 4 Ni 9/21

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren und Vorrichtung zur wirksamen

  • BPatG, 19.09.2017 - 14 W (pat) 33/12

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Verfahren zum Herstellen von lang

  • BPatG, 18.08.2015 - 4 Ni 20/14

    Umfang der Nichtigerklärung eines europäischen Patents zur Umwandlung von

  • BPatG, 11.10.2016 - 3 Ni 5/15
  • LG Düsseldorf, 03.03.2016 - 4b O 82/14
  • BPatG, 24.01.2012 - 3 Ni 5/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - mangelnde erfinderische Tätigkeit -

  • BPatG, 16.05.2023 - 3 Ni 14/22
  • BPatG, 23.05.2017 - 4 Ni 12/16

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Vorderer Umwerfer mit

  • LG Düsseldorf, 03.03.2016 - 4v O 82/14

    Cer- und Zirkonium-Mischoxid (1)

  • BPatG, 15.09.2015 - 4 Ni 22/13

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 11.02.2015 - 5 Ni 8/13

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Elektrisch angetriebene Vorrichtung für

  • BPatG, 07.02.2012 - 3 Ni 30/10

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 27.09.2016 - 3 Ni 4/15
  • BPatG, 14.09.2022 - 35 W (pat) 402/21
  • OLG München, 03.01.2011 - 6 W 2007/10

    Beweissicherung im Patentverletzungsstreit: Unverwertbarkeit des Gutachtens bei

  • BPatG, 21.07.2020 - 3 Ni 1/18
  • BPatG, 18.05.2020 - 9 W (pat) 12/18

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Gleitlagerlegierung auf Aluminiumbasis und

  • LG Düsseldorf, 04.07.2015 - 4a O 31/10

    Cer- und Zirkonkium-Mischoxids

  • BPatG, 18.12.2017 - 8 W (pat) 28/15
  • BPatG, 15.12.2016 - 8 W (pat) 31/13
  • BPatG, 25.11.2013 - 15 W (pat) 2/09

    Patentbeschwerdeverfahren - "Phthalocyanin-Derivate und deren Anwendungen in

  • BPatG, 24.03.2021 - 5 Ni 32/18
  • BPatG, 19.09.2013 - 21 W (pat) 16/13
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